Berufsbetreuungen & 
Verfahrenspflegschaften
seit 2010 in Bad Elster und Umgebung

 

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Als gerichtlich bestellte Betreuerin (Berufsbetreuerin) werde ich für Erwachsene tätig und unterstütze diese in Ihren Angelegenheiten. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit schaffen wir in kleinen Schritten Ziele und Verbesserungen zu erreichen.

Bei allgemeinen Fragen freue ich mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht unter 

Tel.         037437 541768  oder 

E-Mail:   info@franziska-fleck.de

 

 

 

 

 

 

Betreuung

Der Umfang der Rechtlichen Betreuung leitet sich aus § 1815 BGB her. Der Betreuer* wird für notwendige Aufgabenbereiche bestellt und darf nur dort Handeln. Zu Betreuungsbeginn werden einzelne Aufgabenbereiche in einem Aufgabenkreis vom Betreuungsgericht festgelegt.  

Als gerichtlich bestellte Betreuerin unterstütze ich die betreute Person in ihren rechtlichen Angelegenheiten. Die häufigsten Aufgabenbereiche finden Sie hier:

Rechtliche Betreuung

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des*der Betreuten
  • unterstützte Entscheidungsfindung oder individuelle Vertretung

Gesundheitssorge

  • Arztgespräche und Hinwirken auf adressatengerechte Aufklärung
  • Assistenz und Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung
  • wenn notwendig: Vertretung bei gesundheitlichen Belangen und Entscheidungen
  • Hilfe beim Ausfüllen einer Patientenverfügung und deren Durchsetzung

Vermögenssorge

  • Sicherstellen der Einnahmen zum Lebensunterhalt
  • Kontrolle und Strukturierung der Ausgaben
  • Schuldenregulierung bzw. Anbahnung Privatinsolvenz
  • Finanzielle Vorsorge
  • Verwertung, Umschichtung von Vermögen z. B. bei verändertem Bedarf, Pflegekosten, Umbau

Ämter & Behörden

  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Antragstellung bzgl. Renten, Pflegeleistungen und sonstigen finanziellen Hilfen
  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Steuererklärungen veranlassen

Wohnung

  • Abschluss und Beendigung von Mietverträgen
  • Klärung von Problemen mit dem Vermieter

Aufenthaltsbestimmung

  • An- und Ummeldung des*der Betreuten
  • Heimvertrag
  • Entscheidung über Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen falls notwendig

Hinweis:

Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter. Auf eine gegenderte Bezeichnung wird der besseren Lesbarkeit wegen verzichtet.

Zitat

Wenn du sprichst, wiederholst du nur, was du bereits weißt...

Aber wenn du zuhörst, lernst du vielleicht etwas Neues.

 

Dalai Lama

 

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© 2024 Franziska Fleck

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